Neben den Staats-, Verwaltungs- und Militärreformen der Jahre nach 1806 ist besonders die mit dem „Edikt betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in dem Preußischen Staate“ vom 11. März 1812 erfolgte rechtliche Gleichstellung der Juden in Preußen, die damit Inländer und preußische Staatsbürger wurden, zu nennen.
Wichtiger Teil der nach der totalen Niederlage Preußens 1806 notwendig gewordenen umfassenden Reform von Staat und Gesellschaft war die Militärreform. Unter Führung durch so großartige Persönlichkeiten wie Gerhard von Scharnhorst, August Neidhardt von Gneisenau und Hermann von Boyen wurde die Söldnerarmee des Spätabsolutismus durch eine Armee abgelöst, deren Soldaten zu den „geborenen Verteidigern“ des Vaterlandes wurden. Zu den vielen Maßnahmen in diesem Zusammenhang, gehörte auch die Schaffung von Freikorps.
Scharnhorst, Clausewitz, Gneisenau, Boyen und Grolman hießen die herausragenden Köpfe der preußischen Militärreformer. Ihr unmittelbares Wirken steht im Zusammenhang des europäischen Umbruchs an der Wende zum 19. Jahrhundert. Ihre Wertvorstellungen weisen weit über ihre Zeit hinaus und gehören zu den Wurzeln des Selbstverständnisses der Bundeswehr. Das macht sie zu wichtigen Persönlichkeiten für die Traditionspflege des Heeres.
Die preußischen Militärreformen des frühen 19. Jahrhunderts sind Teil der deutschen Nationalgeschichte und Ausdruck des Bemühens um den Aufbau eines leistungsfähigen, effizienten, „modernen Staates“.